Samstag, 5. Oktober 2013

Der Mord vom 12.Oktober 1917


Der Württembergische Revierjäger Ludwig Hackl kam von einem Reviergang, den er am 12. Oktober  1917 unternommen hatte, nicht nach Hause zurück. Seine Gattin Anna suchte ihn und fand ihn im Steinergraben, in der Nähe des Schafferreiths, erstochen auf. In der Jagdhütte Schafferreith herrschte große Unordnung und frische Männerspuren im Neuschnee ließen vermuten, dass der Jäger Einbrecher entdeckt und bis zum Steinergraben verfolgt hatte. Dort in dieser engen, steilen Schlucht dürfte Hackl, wie man später rekonstruieren konnte, die beiden Einbrecher gestellt haben und es entspann sich ein Kampf auf Leben und Tod.
Der Jäger wies, als man ihn fand, 6 tödliche Stiche an Kiefer, Hals, Brust und Unterleib auf.
Sein Gewehr, von dem 2 Patronen abgeschossen waren und sein Bergstock, lagen ca. 4m von ihm entfernt. Das Waidmesser war neben ihm. Geld und Feldstecher waren unberührt.
Im Zuge der Erhebungen gewann ein Einbruch in der Nacht vom 5.auf 6.Oktober 1917 beim „Karlbauer“ in der Tambergau an Bedeutung, bei dem Lebensmittel und Männerkleidungsstücke entwendet wurden. Zurückgelassene, zerrissene Kleidungsstücke lenkten den Verdacht auf entflohene Kriegsgefangene.
Umfangreiche Fahndungen ergaben, dass noch am 14. Oktober 1917 durch Wachtmeister Weiß in Klaus der entflohene russische Kriegsgefangene Matwei Salandajew, geb. 1891 in Kulatky und von Wachtmeister Eder, Posten Spital, der Gefangene Simon Winikov, geb.1891 in Sloboda, gestellt werden konnten. Die Gefangenen wurden in das Lager Wegscheid bei Linz eingeliefert und verhört.
Zunächst leugneten beide Gefangenen entschieden ab, etwas mit dem Mordfall zu tun gehabt zu haben. Auf Grund ihrer Kleidung, die zum Teil von der Jagdhütte Schafferreith herrührte, konnte ihnen das Verbrechen nachgewiesen werden. Salandajew hatte überdies eine frische Verletzung an der rechten Brustseite, die zweifellos von einem Streifschuß herrührte, den der Jäger Hackl abgegeben hatte.
Aus der Urteilsabschrift ging hervor, daß Salandajew dem Jäger, weil ihn dieser durch einen Schuß verletzt hatte, das Waidmesser entwand und damit erstach. Dabei hielt Winikov den Jäger von rückwärts fest.
Im Urteil des Divisionsgerichtes in Linz vom 9. Jänner 1918 wurde Matwei Salandajew nur des Verbrechens des Todschlags und der Lagerflucht für schuldig erkannt und zu sieben Jahren schweren Kerkers verurteilt. Simon Winikov verurteilte man wegen Diebstahl und Lagerflucht. Er bekam 6 Monate schweren Kerker. 

Revierjäger Hackl mit Gattin Anna und Tochter
   
Am Tatort
Die russischen Kriegsgefangenen Matwei Salandajew und Simon Winikov  1917

Zur Erinnerung mit Gedicht von L.Angerhofer
Tages-Post 18.10.1917


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