Der Württembergische Revierjäger Ludwig Hackl kam von einem
Reviergang, den er am 12. Oktober 1917
unternommen hatte, nicht nach Hause zurück. Seine Gattin Anna suchte ihn und
fand ihn im Steinergraben, in der Nähe des Schafferreiths, erstochen auf. In
der Jagdhütte Schafferreith herrschte große Unordnung und frische Männerspuren
im Neuschnee ließen vermuten, dass der Jäger Einbrecher entdeckt und bis zum
Steinergraben verfolgt hatte. Dort in dieser engen, steilen Schlucht dürfte
Hackl, wie man später rekonstruieren konnte, die beiden Einbrecher gestellt
haben und es entspann sich ein Kampf auf Leben und Tod.
Der Jäger wies, als man ihn fand, 6 tödliche Stiche an
Kiefer, Hals, Brust und Unterleib auf.
Sein Gewehr, von dem 2 Patronen abgeschossen waren und sein
Bergstock, lagen ca. 4m von ihm entfernt. Das Waidmesser war neben ihm. Geld und
Feldstecher waren unberührt.
Im Zuge der Erhebungen gewann ein Einbruch in der Nacht vom
5.auf 6.Oktober 1917 beim „Karlbauer“ in der Tambergau an Bedeutung, bei dem
Lebensmittel und Männerkleidungsstücke entwendet wurden. Zurückgelassene,
zerrissene Kleidungsstücke lenkten den Verdacht auf entflohene Kriegsgefangene.
Umfangreiche Fahndungen ergaben, dass noch am 14. Oktober
1917 durch Wachtmeister Weiß in Klaus der entflohene russische Kriegsgefangene
Matwei Salandajew, geb. 1891 in Kulatky und von Wachtmeister Eder, Posten
Spital, der Gefangene Simon Winikov, geb.1891 in Sloboda, gestellt werden
konnten. Die Gefangenen wurden in das Lager Wegscheid bei Linz eingeliefert und
verhört.
Zunächst leugneten beide Gefangenen entschieden ab, etwas
mit dem Mordfall zu tun gehabt zu haben. Auf Grund ihrer Kleidung, die zum Teil
von der Jagdhütte Schafferreith herrührte, konnte ihnen das Verbrechen nachgewiesen
werden. Salandajew hatte überdies eine frische Verletzung an der rechten
Brustseite, die zweifellos von einem Streifschuß herrührte, den der Jäger Hackl
abgegeben hatte.
Aus der Urteilsabschrift ging hervor, daß Salandajew dem
Jäger, weil ihn dieser durch einen Schuß verletzt hatte, das Waidmesser entwand
und damit erstach. Dabei hielt Winikov den Jäger von rückwärts fest.
Im Urteil des Divisionsgerichtes in Linz vom 9. Jänner 1918
wurde Matwei Salandajew nur des Verbrechens des Todschlags und der Lagerflucht
für schuldig erkannt und zu sieben Jahren schweren Kerkers verurteilt. Simon
Winikov verurteilte man wegen Diebstahl und Lagerflucht. Er bekam 6 Monate
schweren Kerker.
Revierjäger Hackl mit Gattin Anna und Tochter |
Am Tatort |
Die russischen Kriegsgefangenen Matwei Salandajew und Simon Winikov 1917 |
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