Freitag, 30. August 2019

Der Hexenmeister vor Gericht.

Das "Anbrauchen" oder der "Hexenzauber" wurde noch in den 1950er/1960er Jahren im Stodertal gerne praktiziert. Wenn man Warzen hatte, die die Hände verunstalteten und die durch Medikamente und Ärzte nicht wegzubringen waren, dann gab es nur noch die Gaislitzkoglerin, die helfen konnte.
Man musste vor Sonnenaufgang zu ihr kommen. Beim Misthaufen ergriff sie die mit Warzen bedeckte Hand und in der anderen Hand hielt sie ein Büschel Stroh mit dem sie unter murmeln die Warzen bestrich.
Nach längstens 4 Wochen waren die Warzen verschwunden.



Manchmal, wie dieser Artikel aus der "Tages Post" vom 8.9.1891 zeigt, wurde Aberglaube und Hexerei auch bei Gericht verhandelt.



Franz S. lebt seit Jahren in der abergläubischen Verblendung, es sei sein 
Haus und Grund samt seinem Viehstande, ja sogar seine an nervösen 
Krämpfen leidende Schwester Marie S. infolge Zauberei seiner verstorbenen Taufpatin Th. M. verhext, weshalb nichts gedeihe und Menschen und Tiere 
krank seien. Vor fünf Jahren, im Jahre 1886 hörte Franz S., dass ein gewisser Peter S. gegen solchen Zauber helfen könne.
Er reiste im August 1886 zu demselben und bat ihn, ihm zu helfen und sein Vieh zu entzaubern.
Peter S., dessen Vater Tierarzt war, hatte von diesem das
Anbrauchen" bei Tieren gelernt und besaß auch ein ihm angeblich
von einem Pfarrer geschenktes Gebetbuch, dass zum Vertreiben von
Hexen dienlich sein sollte. Über eindringliches Bitten des Franz
S. ließ sich Peter S. herbei, den Hexenaustreiber auf dem
Gute, wohin er neun- bis zehnmal reiste, zu spielen. Für einen
solchen Besuch erhielt er 8 bis 12 fl. (Gulden) im ganzen über 100 fl. Wie
Franz S. die Prozedur dieses Hexenaustreibens beschreibt, betete
der Angeklagte aus dem alten Gebetbuche über Haus und Grund,
Vieh und die Schwester von Franz S. Letztere wurde zwar nicht gesund,
das Vieh aber bald besser, bald wieder schlechter, weshalb
Peter S. wiederholt persönlich und brieflich eingeladen wurde, bald
wieder zu kommen, um die Hexen zu verscheuchen, welcher Einladung
er folgte. Mitunter umging der Zauberer Peter S. betend das
Grundstück und vergrub angeblich etwas Geweihtes unter die Grenz- ­
steine. Peter S. machte auch den ganz verblendeten Franz S. noch
glauben, dass der Nachbar Leopold A. der Verhexer sei.
Er (Peter S.) habe ihn mit Gottes Hilfe zu sich beschieden und 
gebunden, damit er keine größere Zauberei mehr machen könne.
A. ist aber mit dem Angekiagten in gar keinen Verkehr getreten
und kennt denselben gar nicht.

Heute hatte sich nun Peter S. wegen Verbrechens des Betrugs
im Sinne des §§ 197 und 201 des Strafgesetzes zu verantworten.
Peter S. steht im hohen Greisenalter und lebt seit Geburt
in seinem Heimatort, wo er sich des besten Leumunds erfreut.
Nach seiner Angabe glaubt er nicht an die Hexerei, wohl aber an
die Zauberei, denn im Katechismus steht: „Die Zauberei ist verboten",­
folglich müsse es Zauberei geben. Wenn man bedenkt, dass
Peter S. nie über die Grenzmarken seiner Heimatgemeinde hinausgekommen ist
und zu einer Zeit geboren wurde, welche gar nicht fern ist von der,
wo die letzte Hexe verbrannt wurde, so wäre es denkbar,
dass er von solchen Wahnvorstellungen beherrscht ist.
Der Zeuge Franz S. machte wirklich den Eindruck eines von mystischen
Phantasien gequälten Menschen. Er sagte: „Vieh und Menschen
waren verzaubert: der A. hat's verzaubert, ich habe es
gesehen, wie er mit einem Besen meine Stauden gepeitscht hat, der
zwingt den Teufel. Das Vieh sowohl als auch meine Schwester sind von
der Zauberei betroffen worden; sie leidet nach Art der vom Teufel
Besessenen an Krämpfen und Gliederreißen. Der Peter S. ist mein
Retter; ich geb' ihm alles."

Die Verhandlung wurde wegen Untersuchung des Geistes- ­
zustandes bis auf weiteres vertagt. Das Endresultat werden wir
nach Prozessende mitteilen.

Sonntag, 25. August 2019

Freitag, 23. August 2019

Der Affen-Prozess



Wenn man alte Zeitungen durchstöbert, um wissenswertes aus der Vergangenheit der Pyhrn / Priel-Region zu erfahren, findet man manchmal auch erstaunliche Artikel die nicht unmittelbar unsere Region betreffen, aber trotzdem sehr interessant zu lesen sind.
Die Linzer "Tages-Post" vom 14. Juli 1925 berichtet in dieser Ausgabe von einer  Gerichtsverhandlung in USA, die aus heutiger Sicht kurios ist. Es ging um Darwins Evolutionstheorie. Seither sind 94 Jahre vergangen und die  Evolutionstheorie von dem britischen Naturforscher Charles Robert Darwin (geb.1809, gest.1882) ist heute  unumstritten. Auch Papst Johannes Paul II erklärt die Theorie Darwins für vereinbar mit dem Glauben. Darwin gilt wegen seiner  Beiträge zur Evolutionstheorie weltweit als einer der bedeutendsten Naturwissenschaftler (Wikipedia).


Dayton (Tennessee) USA.
Dieses kleine Landstädtchen im Staate Tennessee steht im Brennpunkt des amerikanischen Interesses.
Am 10. d. M. begann dort der nunmehr weltberühmte Prozeß gegen den Verbreiter der Darwinschen Entwicklungstheorie.


Professor John Tee Scopes, der erst 23 Jahre alte Angeklagte,  hatte seiner Klasse aus einem wissenschaftlichen Handbuch für höhere Schulen einen, den Urzustand der Menschen behandelnden Abschnitt vorgelesen. Dieser inkriminierte Absatz verstieß gegen ein kürzlich vom Staate Tennessee erlassenes Gesetz, das die Verbreitung der Darwinschen- und anderer Entwicklungtheorien unter schwere Freiheitsstrafen stellt.

Der Streitfall hat über das ganze Land übergegriffen und es
in zwei Lager geteilt:
in die Darwingläubigen und die Kirchengläubigen.
Es gibt heute in ganz Amerika keine Religionsgemeinschaft und keine wissenschaftliche ­Vereinigung, die diesem Sensationsprozeß nicht mit
Spannung entgegensieht und auch in der einen oder anderen Form versucht hat, in ihn einzugreifen. Der ehemalige Staatssekretär Präsident Wilsons, William Jenning Bryan, der erbittertste ­Feind der Darwinschen Entwicklungstheorie in Amerika, hat sich der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.
Seine Dienste sind mit Dank angenommen worden,
und Bryan fungiert sozusagen als Nebenkläger. Er hat erklärt, dass der Prozeß ein Kampf auf Leben und Tod zwischen den Gegnern und Freunden der Darwinschen Theorie sei.
Die Verteidigung wird von dem Richter Neal, dem früheren Professor für Staatsrecht an der Universität Tennessee, geführt. Neal wurde vor einigen Monaten aus dem gleichem Grund aus der Universität ausgeschlossen. Unter den übrigen Verteidigern, die sämtlich auf Bezahlung verzichtet haben, befindet sich ein zweiter ehemaliger Staatssekretär Wilsons, der New Yorker Anwalt Colby und der berühmte Kriminalanwalt Clarence Darrow, der vor einem Jahr in Chicago die beiden Millionärssöhne Loeb und Leopold vor dem Galgen rettete. Die Verteidiger beabsichtigen,­ die Verteidigung so zu führen, daß eine prinzipielle Entscheidung über das Recht eines Staates, im Gegensatz zur amerikanischen Verfassung, die Lehrfreiheit zu beschneiden, herbeigeführt wird. Namhafte Forscher und Wissenschafter, darunter Thomas Edison, haben sich der Verteidigung zur Verfügung gestellt. Sie alle werden von Bryan als ehrlose Schufte gebrandmarkt, die Amerikas Kindern den Glauben rauben wollen. Auch die einheimische Bevölkerung, die zur Lehre Darwins auf der Seite der Bryaner steht, verhält sich gegenüber den aus allen Staaten herbeigeeilten Zeugen für die Verteidigung äußerst reserviert. Die fortschrittlichen Elemente haben sich in einem besondern Klub vereinigt und werden den Fortgang der
Verhandlungen Tag für Tag durch den Rundfunk über ganz
Amerika verbreiten. Man rechnet, daß ungefähr 2000 Zuschauer den Verhandlungen ­beiwohnen werden. Ebenfalls sind Vorkehrungen getroffen, daß es bei einer eventuellen Fortführung der Gerichtssaalszene auf der Straße nicht zu Zusammenstößen kommt. Die Erregung ist aufs höchste gestiegen.

Ungeheure Menschenmengen strömen seit dem frühen Morgen nach Dayton,
um dem Darwin-Prozeß beizuwohnen. Im Baseballpark ist ein Lautsprecher aufgestellt und die Vorbereitungen der Presse lassen sich nur mit denen vergleichen, die für die Nationalkonvente der großen politischen Parteien getroffen werden. Die Telegraphendrähte der Presse sind direkt unter dem Sitz des Richters angebracht, so daß die Verhandlung des Gerichtes unter Begleitung eines ständigen Summens und unter dem ununterbrochenen Geklapper der Schreibmaschinen geführt wird. Bevor die Verhandlung offiziell eröffnet wurde, ersuchte der Richter Raulston den Geistlichen, ein Gebet zu sprechen. Die Menge, die zum guten Teil in Hemdärmeln, zum Teil sogar ohne Kragen, der Verhandlung beiwohnte, verharrte während des Gebetes in ergebenem Schweigen. Die Anklage wird darauf gestützt, daß ein Gesetz des Staates Tennessee verletzt worden sei und daß nach der Verfassung sowohl der Union wie des Staates es rechtens sei, daß der Staat bestimme, was in seinen Schulen gelehrt werden solle. Man rechnet damit, daß der Ankläger mit der Verlesung der Anklage in einem Tage fertig sein wird. Die Verteidigung hat 50 Vertreter der Wissenschaft als Zeugen beantragt, weswegen man mit einer Prozeßdauer von einem Monat rechnet. Der Staatsanwalt protestierte gegen die Gleichsetzung der Bibel mit der Evolutionstheorie und schlug Vertagung vor, die auch gewährt wurde.

Dayton, 10. Juli. Der Vorsitzende unterrichtete in seiner Eröffnungsrede die Geschwornen über die juristische Frage und wies besonders daraufhin, daß das zu fällende Urteil nicht zu entscheiden habe, ob das Gesetz unklug­
sei oder nicht. In der neuen Anklageschrift heißt es,
daß Scopes entgegen dem Gesetz und vorsätzlich in den Schulen des Staates Tennessee gewisse Lehren verbreitet habe, welche die Geschichte von der göttlichen Erschaffung
des Menschen, wie sie in der Bibel erzählt wird, leugnen. Scopes habe gelehrt, daß der Mensch von Tieren niederer Ordnung abstamme. Diese Lehre richte sich gegen den Frieden und die Ruhe des Staates.

Am 21. Juli wurde Scopes zu 100 Dollar Strafe verurteilt, später jedoch vom Obersten Gericht von Tennessee wegen eines Formfehlers freigesprochen.

Charles Robert Darwin

Evolutionstheorie

Charles Robert Darwin Karikatur

                                       Professor John Tee Scopes.


Samstag, 17. August 2019

Traktor- Himmelfahrt in Hinterstoder 15.8.2019

Zu Maria-Himmelfahrt am 15. August  fuhren in Hinterstoder wieder viele Traktoren und Motorräder zur jährlichen gemeinsamen Himmelfahrt auf die Höss.









                                                                 Fotos: Margit Wright