Dienstag, 26. Januar 2016

Das Dienstbotenbuch - Arbeitsbestätigung für ein ganzes Leben

Jeder Knecht, jede Magd, jeder Beschäftigte, sei es in einem Sensenwerk, einem Sägewerk oder in der Landwirtschaft, musste ein Dienstbotenbuch vorweisen können. Diese Verordnung wurde von Zeit zu Zeit angepasst .
Der Erlass vom 1. März 1874 lautete:
Für das Erzherzogtum Österreich ob der Enns wird neuerlich eine Dienstbotenordnung erlassen. Dem Schulbesuch darf kein Abbruch geschehen. Kündigungsfristen werden festgelegt, an Sonn- und Feiertagen müssen die gewöhnlichen Arbeiten sowie jene, die ohne Gefahr nicht verschoben werden können, geleistet werden. Der einmalige Besuch des Gottesdienstes an Sonn- und Feiertagen muß gesichert sein, der bedungene Lohn muß zur bestimmten Zeit geleistet werden, die Kost muß gesund und ausreichend sein.
Entlassungsbestimmungen bzw. Bestimmungen über den berechtigten vorzeitigen Austritt werden erlassen, entscheidend ist jedoch nach wie vor der Wille des Dienstgebers.





















Das Buch hat noch 10 Seiten 

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