Der 1878 in Hinterthal in Salzburg geborene
Thomas Koidl
hatte in Kössen bei Kufstein ein Bauernanwesen.
Spekulationen waren aber die Schuld, dass er Hab und Gut verlor.
So saß er nun
mutterseelenallein in der Welt und dachte nach, wie er
wieder billig zu
einem Haufen Geld kommen könnte. Er fand auch
bald eine Lösung
mit folgender einfacher Überlegung: Wenn ich einen
großen
Gutsbesitz finde, der zu einem halbwegs annehmbaren Preis zu bekommen
ist,
so kaufe ich diesen meinem Sohn und der sorgt dann für meinen Lebensabend.
Aber, wie kaufen,
wenn man keinen Knopf Geld in der Tasche hat?
Nun, auch da fand
Koidl alsbald des Rätsel Lösung.
Zunächst war ihm ja nur
darum zu tun, einen großen Gutsbesitz zu einem
halbwegs
annehmbaren Preis zu finden.
Durch Verbindungen von früher her
brachte er in Erfahrung,
dass ein großer Gutsbesitz zum
annehmbaren Preis von
„nur" 70.000 Schillingen in
Hinterstoder in Oberösterreich zu haben wäre.
Trotzdem Koidl
buchstäblich keinen Groschen in der Tasche hatte,
bahnte er einen
Kauf dieses Gutes an. Und zu dieser fast wahnwitzigen Idee brachte
ihn
folgende einfache
Überlegung:
Das Gut hat 220 Joch Grund. Auf dem Grund stehen rund 12.000 Festmeter schlagbares Holz.
Das Gut hat 220 Joch Grund. Auf dem Grund stehen rund 12.000 Festmeter schlagbares Holz.
Wenn ich das Holz
sofort verkaufe, bekomme ich um
mehrere Tausend Schilling mehr,
als das Gut samt dem
Holz kostete. 70.000 Schilling kostet das
Gut, 12.000 Festmeter Holz
bringen 92.000 Schilling herein, so
verdiene ich mit einem Handgriff
22.000 Schilling und
habe noch das Gut mit mehreren Joch
abgeforstetem Grund. Der
Braten ist nicht ohne.
Sofort wurde mit dem Gutsbesitzer ein Kaufvertrag abgeschlossen,
Sofort wurde mit dem Gutsbesitzer ein Kaufvertrag abgeschlossen,
demnach Koidl 17.000 Schilling
Anzahlung gibt und den Rest mit zwei
kurzfristigen Wechseln
bezahlt. Ja, woher die Anzahlung nehmen
und nicht
stehlen und erst die Wechsel? Doch er ist ja
ein kluger Kopf.
Bevor er noch einen Kaufvertrag abgeschlossen
hatte,
verkaufte er einem ihm bekannten Holzhändler
die 12.000
Festmeter Holz am Stock um einen Spottpreis.
Immerhin
verdiente Koidl noch seinen Teil. Dies
tat er deshalb, um von
dem Holzhändler die Anzahlung zu bekommen.
Dieser ließ sich auch herbei und lieh dem Koidl
das verlangte Geld. So
wurde der Kauf perfekt. Ohne einen
Knopf Geld kam er in den
Besitz eines schönen Gutes in
Hinterstoder. - Und nun kommt
das große Wenn und Aber.
Die Sache wäre nämlich ganz schön
gegangen, wenn —
nicht der Verkäufer des Gutes noch am
gleichen Tage des
Verkaufes nach Wien zur Nationalbank gefahren
wäre, um
dort nachzusehen, ob die ausgestellten Wechsel auch
gedeckt sind. Dabei musste er leider die Erfahrung
machen,
dass dies nicht der Fall war. Nun hieß es rasch
handeln.
Er telefonierte sofort von Wien nach Windischgarsten,
um
eine Hypothekaranleihe zu verhindern. Leider zu spät.
Koidl hatte nämlich
sofort nach Abschluss des Gutskaufes auf das
schuldenfreie Haus
eine Ranganmerkung im Grundbuch, lautend auf
35.000 Schilling
machen lassen.
Um ganz sicher zu gehen, ließ er noch eine
Ranganmerkung
im Grundbuch vornehmen, und zwar auf 5000
Dollar,
also ebenfalls 35.000 Schillinge. Die zweite
Ranganmerkung sollte
jedoch nur zur Täuschung dienen,
sollte also nicht ausgewertet werden.
Damit sollte nur
der Eindruck erzielt werden, dass das neu angekaufte
Haus durch zwei
Hypothekaranleihen bereits zur Gänze verschuldet ist.
Zu diesem Schritt
sah sich Koidl deshalb genötigt, weil der Holzhändler aus
dem
Kaufvertrag bezüglich der 12.000 Festmeter Holz sprang
und er
ihm sofort das geliehene Geld zurückzahlen musste.
Hinter der
ganzen sonderbaren Sache witterte aber die
Staatsanwaltschaft
einen frechen Betrug seitens des
Koidl, denn dieser habe
dadurch, dass er sich hinter dem
falschen Schein eines
zahlungsunfähigen und zahlungsunwilligen Gutskäufers
verborgen gehalten
habe, den Gutsbesitzer um viel Geld geschädigt.
Das umfangreiche Beweisverfahren vor dem Schöffensenat
Das umfangreiche Beweisverfahren vor dem Schöffensenat
des
Kreisgerichtes in Steyr hatte nur den einen Erfolg,
dass diese
bereits lange Jahre zurückliegende Sache endlich
ins Rollen
kam, da mit dieser einen Angelegenheit noch
mehrere andere
Strafverfahren und Strafverfolgungen in
Zusammenhang stehen. In
diesem Strafverfahren konnte
dem Koidl absolut nicht nachgewiesen werden, dass er betrügerisch vorgegangen
wäre, weshalb er
auch freigesprochen wurde. Der Privatbeteiligte,
der eine Forderung
von 10.000 Schilling an direktem Schaden und 86.000 Schilling
indirektem Schaden
durch diesen unvorsichtigen Verkauf seines Gutes erleidet,
wurde auf den
Zivilrechtsweg verwiesen. Koidl hat damit die erste Verhandlung
hinter sich.
Eine zweite wegen
fahrlässiger Krida wird ihn alsbald wieder vor die
Steyrer
Gerichtsschranken bringen. Mehrere andere Verfahren wider ihn werden
ihn aber auch vor
die Innsbrucker Schöffen führen. Ob alle Verhandlungen mit
einem Freispruch enden werden ?
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